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Fördermittelauskunft
Energieberatung
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
 
Die KfW fördert Modernisierungsmaßnahmen von Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 entweder mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen.
Es besteht ab dem 01.03.2011 wieder die Möglichkeit mit Einzelmaßnahmen, z. B. Austausch der Fenster oder Dämmung der Außenwand einen zinsgünstigen Kredit  zu erhalten (Zinssatz  bei 10 Jahren Laufzeit und 10 jähriger Zinsbindung effektiv 1,00 %, Stand 10.02.12).
 
Wenn Sie jedoch einen Schritt weiter gehen und eine umfangreiche Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus durchführen, erhalten Sie zum günstigen Zinssatz  zusätzlich noch einen Tilgungszuschuss von 2,5% bis 12,5% der Investitionskosten, je nach Qualität und Umfang der Sanierung.
 
Alternativ erfolgt die Förderung in Form von Zuschüssen, welche bei Einzelmaßnahmen 7,5 % beträgt und beim KfW-Effizienzhaus zwischen 10,0% und 20,0% der Investitionskosten betragen können, höchstens jedoch 15.000,- Euro pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind nur 1-2 Familienhäuser oder Gebäude mit Wohnungseigentümergemeinschaften.
 
Für eine maximale KfW-Förderung durch Kredite oder Zuschüsse ist eine Energieberatung die Grundvoraussetzung. Es wird der Nachweis eines sachverständigen Vor-Ort-Energieberaters für die Beantragung bzw. die Durchführung der Sanierung benötigt.
Senken Sie Ihre Kosten für die Sanierungsmaßnahmen und erhalten Sie Geld vom Staat und anderen Institutionen.
 
Der Staat, Länder und Kommunen, aber auch Energieversorgungsunternehmen und andere Institutionen fördern schon seit Jahren Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen entweder mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen.
 
Je geringer der Energiebedarf nach Sanierung Ihres Gebäudes ausfällt, desto höher sind die Zuschüsse bzw. besser sind die Zinskonditionen.
 
Aus diesem Grund ist meist die Zusammenfassung von verschiedenen einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu einem wirtschaftlich optimiertem Gesamtpaket die für Sie beste Variante.
 
Regionale Förderprogramme von Kommunen und Energieversorgungs-
unternehmen, welche den meisten Personen nicht bekannt sind, werden ebenfalls zusammen mit den sich immer wieder ändernden Förderprogrammen und deren Konditionen eingearbeitet in die Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
 
Als zertifizierte Energieberater und Sachverständige für Fördermittel begleiten wir Sie natürlich bei der Antragstellung und der Abwicklung der für die Förderprogramme benötigten Nachweise und Berechnungen.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
 
Die BAFA fördert nicht nur die Energiesparberatung vor Ort, sondern auch den Einsatz von erneuerbaren Energien für die Wärmegewinnung.
 
Unter die erneuerbaren Energien fallen die Nutzung der Solarthermie zur Warmwasserbereitung bzw. zur Warmwasserbereitung kombiniert mit Heizungsunterstützung.
 
Des Weiteren werden Pelletsheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenheizanlagen unterstützt.
 
Die aktuellen Informationen und Konditionen können Sie unter BAFA Förderprogramm Erneuerbare Energien einsehen.
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